Konditionen
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Abrechnung über die Grundversicherung
Meine Leistungen sind von der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) anerkannt.
Damit die Kosten für die Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen werden, ist eine ärztliche Anordnung (FORMULAR) erforderlich.
Diese Fachärzte können Anordnungen ausstellen:
- Hausarzt / Hausärztin
- Psychiater / Psychiaterin
- Facharzt / Fachärztin für psychosomatische Medizin
Die Anordnung bitte von Ihrer Arztpraxis an mich senden lassen und Ihre Versichertenkarte (Krankenversicherung) zum Erstgespräch mitbringen.
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Selbstzahler/innen
Gerne biete ich Ihnen auch Therapie auf Selbstzahlungsbasis an – etwa, wenn Sie die Behandlung privat finanzieren möchten oder keine Diagnose im Sinne der Anerkunnung durch die Krankenkasse besteht.
Die Kosten belaufen sich – angelehnt an den aktuellen Tarifansatz gemäss Krankenversicherungen (TARMED / PsyTarif) für psychotherapeutische Leistungen – auf CHF 2.58 pro Minute.
Für eine Sitzung von 60 Minuten zuzüglich 15 Minuten Vor- und Nachbereitung verrechne ich einen Betrag von CHF 190.–.Berichte und allfällige Korrespondenz werden separat nach Zeitaufwand verrechnet.
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Abrechnung über die Ärztekasse
Alle Abrechnungen erfolgen über die Ärztekasse.
Mangels Beitritt zu der Tarifvereinbarung mit der Invalidenversicherung (IV), biete ich derzeit keine Begleitung in IV-Verfahren an.
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Abmeldungen und Ausfallgebühr
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte mindestens 48 Stunden vorher bei mir ab. Dann entstehen Ihnen keine Kosten. Absagen unter 48 Stunden oder Nichterscheinen müssen mit einer Ausfallgebühr von CHF 100,- berechnet werden. Diese Kosten tragen die Krankenkasse nicht - sie sind daher privat zu bezahlen.
FAQ
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Eine Verlängerung der Therapie nach den ersten angeordneten 15 Sitzungen ist nach Eingang einer sogenannten “2. Anordnung” durch Ihren Hausarzt oder Ihren Psychiater für noch einmal 15 Sitzungen möglich.
Sollten anschliessend weitere Sitzungen indiziert sein, ist ein Bericht an die Krankenversicherung mit einer Beurteilung durch einen Facharzt / eine Fachärztin für Psychiatrie notwendig.
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In der Regel dauert eine Sitzung 60 Minuten.
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Ich stehe unter Schweigepflicht und bin den ethischen Richtlinien des Berufsverbandes FSP verpflichtet.
Ich verfüge über eine geschützten HIN-E-Mail-Adresse, welches dem Datensicherheits-Standard im Schweizer Gesundheitswesen entspricht. Auf diese Weise ist die Korrespondenz zwischen zwei HIN-E-Mail-Adressen (bspw. im Austausch mit Hausärzten) geschützt .
Die Dokumentation, Dokumentenverwaltung, Leistungserfassung, Abrechnung und Agenda erfolgt über eine datensichere Lösung der Ärztekasse.
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Die erste Sitzung ist bereits ein wichtiger Teil des therapeutischen Prozesses.
Auch wenn also die erste Sitzung - anders als teilweise bei Coachings angeboten -keine Probesitzung in dem Sinne ist, ist es eine wichtige Frage, ob es passt. Denn die “therapeutische Passung” ist entscheidend dafür, dass eine Therapie hilfreich wirken kann.
Deshalb ist es erwünscht, nach der ersten Sitzung – und dann nochmal nach ein paar Stunden (z. B. nach der 3. bis 5. Sitzung) – gemeinsam zu schauen, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen und diese Art zu arbeiten für Sie stimmig ist.
Und auch ich als Therapeutin schaue, ob ich Ihrer Thematik gerecht werden kann und ob eine vertrauensvollen Zusammenarbeit aus meiner Sicht gelingen kann. Wir bleiben im Gespräch.
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Sie erreichen mich über folgende E-Mail-Adresse:
Bitte schildern Sie mir kurz mit welchem Anliegen Sie sich an mich wenden. Ich melde mich sobald wie möglich zurück, in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen.