Konditionen

  • Übernahme durch die Grundversicherung

    Meine Leistungen sind von der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) anerkannt.

    Damit die Kosten für die Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen werden, ist eine ärztliche Anordnung (FORMULAR) erforderlich.

    Diese Fachärzte können Anordnungen ausstellen:

    - Hausarzt / Hausärztin

    - Psychiater / Psychiaterin

    - Facharzt / Fachärztin für psychosomatische Medizin

    Die Anordnung bitte von Ihrer Arztpraxis an mich senden lassen und Ihre Versichertenkarte (Krankenversicherung) zum Erstgespräch mitbringen.

  • Selbstzahler/innen

    Gerne biete ich Ihnen auch Therapie auf Selbstzahlungsbasis an – etwa, wenn Sie die Behandlung privat finanzieren möchten oder keine Diagnose im Sinne der Anerkennung durch die Krankenkasse besteht.

    Die Kosten belaufen sich – angelehnt an den aktuellen Tarifansatz gemäss Krankenversicherungen (Psy-Tarif) für psychotherapeutische Leistungen – auf CHF 2.58 pro Minute.
    Für eine Sitzung von 60 Minuten zuzüglich 15 Minuten Vor- und Nachbereitung verrechne ich einen Betrag von CHF 190.–.

    Berichte und allfällige Korrespondenz werden separat nach Zeitaufwand verrechnet.

  • Die Abrechnung erfolgt über die Ärztekasse

    Alle Abrechnungen erfolgen über die Ärztekasse.

    Mangels Beitritt zu der Tarifvereinbarung mit der Invalidenversicherung (IV), biete ich derzeit keine Begleitung in IV-Verfahren an.

  • Abmeldung und Ausfallgebühr

    Vereinbarte Termine sind verbindlich.

    Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte mindestens 48 Stunden vorher bei mir ab. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten.

    Damit wir die Therapien aller Patient:innen zuverlässig begleiten und gleichzeitig einen stabilen Praxisbetrieb gewährleisten können, bitten wir um Verständnis, dass bei Absagen unter 48 Stunden sowie bei Nichterscheinen eine Ausfallgebühr von CHF 100.– erhoben wird. Diese kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

 FAQ